Formelle Änderungen der Fahrzeugdokumente werden über die Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt (FZV). Unterstützend für die Straßenverkehrsbehörde erstellen wir Datenblätter und Vorgaben zur Änderung der Fahrzeugdokumente.
Beispiele hierfür sind …
- Änderungen von Angaben zum Halter
- Änderung der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
- Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
- Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist